UNTERNEHMEN ZUM SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

UNSERE VERPFLICHTUNG ZUM SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN: “INFORMIERTE PERSONEN UND GESCHÜTZTE DATEN”

Das Management / Leitungsorgan von Tierratech S.L. (von nun an der Datenverantwortliche) übernimmt die maximale Verantwortung und Verpflichtung bei der Erstellung, Umsetzung und Aufrechterhaltung dieser Datenschutzrichtlinie, Gewährleistung der kontinuierlichen Verbesserung des für die Verarbeitung Verantwortlichen mit dem Ziel, Exzellenz in Bezug auf die Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zu erreichen, vom 27. April 2016 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Verkehr dieser Daten und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (OJEU L 119/1, 04.05.2016)sowie der spanischen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (Organgesetz, spezifische sektorale Rechtsvorschriften und ihre Durchführungsbestimmungen)

Die Datenschutzrichtlinie von Tierratech S.L. basiert auf dem Grundsatz der proaktiven Verantwortung, wonach der Verantwortliche für die Einhaltung des regulatorischen und rechtlichen Rahmens, der diese Richtlinie regelt, verantwortlich ist und kann dies den zuständigen Kontrollbehörden nachweisen.

In diesem Zusammenhang befolgt der Verantwortliche die folgenden Grundsätze, die als Leitfaden und Rahmen für alle seine Mitarbeiter bei der Verarbeitung personenbezogener Daten dienen sollten:

  • Gestaltung des Datenschutzes: Der Verantwortliche hat sowohl bei der Bestimmung der Verarbeitungsmittel als auch bei der Verarbeitung selbst geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, wie z. B. die Pseudonymisierung, zu ergreifen Ziel ist es, Datenschutzgrundsätze wie Datenminimierung effektiv anzuwenden und die notwendigen Garantien in die Verarbeitung zu integrieren.
  • Standardmäßiger Datenschutz: Der Verantwortliche ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten nur dann verarbeitet werden, wenn sie für den jeweiligen Zweck der Verarbeitung erforderlich sind.
  • Datenschutz während des Informationslebens: Maßnahmen zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten gelten während des gesamten Lebenszyklus der Informationen.
  • Rechtmäßigkeit, Loyalität und Transparenz: Personenbezogene Daten werden in rechtmäßiger, loyaler und transparenter Weise in Bezug auf den Betroffenen behandelt.
  • Zweckbindung: Personenbezogene Daten werden für bestimmte, ausdrückliche und legitime Zwecke erhoben und nicht in einer mit diesen Zwecken unvereinbaren Weise weiterverarbeitet.
  • Minimierung der Daten: Personenbezogene Daten müssen angemessen, relevant und auf das Notwendige für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, beschränkt sein.
  • Richtigkeit: Die personenbezogenen Daten müssen korrekt sein und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand gehalten werden; es müssen alle angemessenen Schritte unternommen werden, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten, die in Bezug auf die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden.

  • Begrenzung der Speicherdauer: Personenbezogene Daten werden in einer Form aufbewahrt, die die Identifizierung der betroffenen Personen nicht länger erlaubt, als es für die Zwecke der Verarbeitung der personenbezogenen Daten erforderlich ist.

  • Integrität und Vertraulichkeit: Personenbezogene Daten werden so verarbeitet, dass eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet ist, einschließlich des Schutzes vor unbefugter oder rechtswidriger Verarbeitung und versehentlichem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung, durch die Umsetzung geeigneter technischer oder organisatorischer Maßnahmen.

  • Information und Schulung: Einer der Schlüssel zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten ist die Schulung und Information des an der Verarbeitung dieser Daten beteiligten Personals. Während des Lebenszyklus der Informationen werden alle Mitarbeiter mit Zugang zu den Daten ordnungsgemäß geschult und über ihre Verpflichtungen in Bezug auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen informiert.

 

Die Datenschutzerklärung von Tierratech S.L. wird allen Mitarbeitern des Datenverantwortlichen mitgeteilt und allen interessierten Parteien zur Verfügung gestellt.

Folglich bezieht diese Datenschutzrichtlinie alle Mitarbeiter des Datenverantwortlichen ein, die sie kennen und annehmen müssen, wobei jedes Mitglied für die Anwendung und Überprüfung der für seine Tätigkeit geltenden Datenschutzvorschriften verantwortlich ist sowie die Identifizierung und Bereitstellung der Verbesserungsmöglichkeiten, die sie für angemessen halten, um Exzellenz in Bezug auf ihre Einhaltung zu erreichen.

Diese Richtlinie wird vom Management / Leitungsorgan von Tierratech S.L. so oft wie nötig überprüft, um jederzeit die geltenden Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten.