Präventionspolitik

Die Vermeidung von Arbeitsrisiken im Unternehmen basiert auf folgenden Handlungsgrundsätzen:

  • Übernahme der Verpflichtung, ein hohes Maß an Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz zu erreichen und das Minimum der geltenden Gesetzgebung zu überschreiten.

  • Die betriebliche Risikoprävention wird als allgemeine Maßnahme, die im Unternehmen entwickelt werden soll, in den Kern ihrer Aktivitäten und Entscheidungen integriert.

  • Es wird festgestellt, dass die Verantwortung im Management der beruflichen Risikoprävention eine Managementfunktion ist, die von jedem Manager auf jeder Ebene der hierarchischen Linie verwaltet werden muss, mit der gleichen Hingabe und dem gleichen Engagement, mit dem er/sie den Rest der ihm/ihr übertragenen Aktivitäten verwaltet.

  • Die Risikoprävention ist ein weiterer Bestandteil der Geschäftstätigkeit, da sie mit anderen Personalpolitiken kohärent ist und die gleiche Behandlung wie die übrigen im Unternehmen entwickelten Funktionen erhält.

  • Die Beratung und Beteiligung der Arbeitnehmer ist gewährleistet, ebenso wie die Information und die theoretische und praktische Ausbildung, die sie in allen Fragen der Prävention von Berufsrisiken benötigen.